Grundlegende Richtlinien für das Quellen- und Literaturverzeichnis
Achtung: Es gilt, dass sowohl das Quellen- als auch das Literaturverzeichnis grundsätzlich nach den Nachnamen alphabetisch sortiert werden!
Das Quellenverzeichnis
In Ihrem Quellenverzeichnis tauchen nur die wirklich in Ihrer Arbeit verwendeten Quellen auf, d.h. sie sollten mindestens einmal zuvor in einer Fußnote zitiert oder erwähnt worden sein. Bei archivalischen Quellen müssen Sie nicht jede Quelle, die Sie in Ihrer Arbeit verwendet haben, nochmals einzeln aufführen. Hier genügt es, wenn Sie den Namen des Archivs sowie die Signatur des Quellenbestandes alphabetisch sortiert angeben.
Format:
Name des Archivs [Komma] Signatur [Punkt]
Beispiel:
Landesarchiv Berlin, B Rep. 042.
Ebenso verhält es sich mit Printmedien, die Sie in das Quellen- oder Literaturverzeichnis aufnehmen:
Beispiel:
Kölner Stadt-Anzeiger, Jahrgang 1968.
Bei gedruckten Quellen folgen Sie den bereits beschriebenen Zitationsregeln für die jeweilige Literaturgattung, denken Sie aber daran, dass diese dennoch im Quellen- und nicht im Literaturverzeichnis aufzuführen sind!
Das Literaturverzeichnis
Ebenso wie im Quellenverzeichnis führen Sie in Ihrem Literaturverzeichnis nur die tatsächlich verwendete Literatur an. Sie folgen auch hier den bereits beschrieben Regeln (Sie führen den entsprechenden Titel also genauso auf, wie Sie ihn zuvor in der Fußnote verwendet haben), verzichten im Literaturverzeichnis allerdings auf die Angabe der Seitenzahle(n) des Zitates!