Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Textbelegen und Fußnoten
Die wichtigsten Kriterien wissenschaftlicher Texte sind die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit von Thesen, Argumenten und Ergebnissen. Die Forschungsliteratur und Quellen, auf die Sie sich in Ihrer Arbeit beziehen, müssen so zitiert und mit Textstellen belegt sein, dass diese auch von Ihren Lesern auffindbar sind.
Wörtliche Zitate
Alle Sätze oder Teilsätze, die Sie wörtlich aus den Quellen oder von anderen Autoren in Ihre Arbeit übernommen haben (Zitat), müssen Sie zur Verdeutlichung in Ihrem Text in doppelte Anführungszeichen einschließen und mit einer Fußnote belegen. Sie müssen und sollen (aus Gründen flüssiger Lesbarkeit) Ihren Text an Zitatbruchstücke anpassen. Beispiel: Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches trugen vor allem nationale Verbände bzw. Vereine zur „Fundamentalpolitisierung der reichsdeutschen Gesellschaft“1 bei.
Druckfehler oder seltsam erscheinende Schreibungen werden mit [sic!] unmittelbar nach der betreffenden Stelle gekennzeichnet, damit dem Leser deutlich wird, dass der Fehler nicht in Ihrer Wiedergabe entstanden ist. Allenfalls können Sie das Zitat kürzen, der ursprüngliche Sinn des Satzes und des Abschnitts darf dabei jedoch keinesfalls verfälscht werden! Solche Auslassungen sind mit drei Punkten in eckigen Klammern zu kennzeichnen: [. . . ]. Doppelte Anführungszeichen innerhalb der von Ihnen wiedergegebenen Textstelle machen Sie Ihrerseits mit einfachen Anführungszeichen kenntlich.
Wenn erklärende Ergänzungen zum Zitat nötig sind, werden diese ebenfalls mit eckigen Klammern markiert. Zum Beispiel kann eine innerhalb des wörtlich zitierten Textabschnitts nicht eindeutige Bezugnahme - "ihre", "sie" o. ä." - in dieser Form [gemeint sind Vereine, Anm. d. Verf.] erläutert werden. Wenn Sie das wörtliche Zitat als Teilsatz in einen von Ihnen selbst formulierten Satz einbinden, markieren Sie eventuell notwendige grammatikalische Anpassungen ebenfalls mit einer eckigen Klammer, z.B. des Kaiser[s] oder Kaiser[ ]. Anzugeben ist auch, wenn Sie eigene Hervorhebungen (z.B. Unterstreichungen, Kursivsetzungen) vornehmen (beispielsweise durch den Zusatz Hervorhebung des Autors bzw. der Autorin; wenn die Hervorhebung bereits Teil des zitierten Textes ist, durch Hervorhebung im Original). Zitate werden in der Regel in den Text integriert. Wenn Sie längere Zitate über mindestens drei Zeilen, die Sie weder sinnvoll kürzen noch inhaltsgerecht wiedergeben können, in Ihre Arbeit übernehmen möchten, so werden diese eingerückt und mit einfachem Zeilenabstand gesetzt. Die Fußnote am Ende des Zitats ist natürlich dennoch obligatorisch.
Paraphrasierungen
Belegt werden müssen auch referierende Zusammenfassungen ohne wörtliche Übernahmen, weiterführende Hinweise, zustimmende oder ablehnende Bewertungen anderer Werke. Auch, wenn Sie eine Autorin/einen Autor nicht wörtlich zitieren, sondern nur deren/dessen Aussagen in eigenen Worten wiedergeben (Paraphrase), so bleiben diese Gedanken doch geistiges Eigentum der Verfasserin/des Verfassers und sind durch eine Fußnote anzuzeigen! Wenn Sie Textstellen sinngemäß, aber nicht wörtlich in Ihre Arbeit übernommen haben, so zeigen Sie dies, indem Sie Ihrer Literaturangabe in der Fußnote ein Vgl. (Vergleiche) voranstellen, um zu verdeutlichen, dass es sich bei dem im Fließtext geschriebenen nicht um Ihre eigenen Ideen handelt.
Beispiel für die Angabe eines wörtlichen Zitates in der Fußnote:
1 Osterhammel, Jürgen, Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts, München 2011, S. 145.
Beispiel für die Angabe einer Paraphrase in der Fußnote:
2 Vgl. Osterhammel, Jürgen, Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts, München 2011, S. 147-150.
In jedem Fall ist höchste Sorgfalt geboten, denn von der Einführungsseminararbeit bis zur Habilitation gilt: Jede Form des Plagiats, d.h. der Übernahme fremden geistigen Eigentums ohne entsprechende Kennzeichnung, hat Rechtsfolgen. Ein Plagiat kann Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Fußnote
Nach dem Ende der zu belegenden Stelle – egal ob wörtlich (Zitat) oder sinngemäß (Paraphrase) zitiert wurde – folgt die Ziffer der zugehörigen Fußnote, in der man den Beleg nachlesen kann. Die Fußnote wird im Schreibprogramm automatisch hochgestellt und erscheint, wenn sie auf den gesamten vorangehenden Satz Bezug nimmt, hinter dem Satzzeichen. Der Fußnotentext wird als grammatikalischer Satz verstanden, beginnt mit einem Großbuchstaben und schließt mit einem Punkt ab. Die Fußnoten werden während der gesamten Arbeit fortlaufend durchgezählt, es wird also nicht nach jedem Kapitel wieder bei Fußnote 1 begonnen, wie es bei sehr langen Büchern mit vielen Fußnoten vorkommt. Wird ein Titel in der Fußnote zum ersten Mal erwähnt, so ist er vollständig aufzunehmen. Geben Sie in Fußnoten immer genau die Seitenzahl(en) an, auf die Sie sich beziehen. Als Abkürzung in dieser Hinsicht zulässig und gewünscht ist lediglich ein f. für die unmittelbar folgende Seite. Also: S. 34f. heißt S. 34 und S. 35. Arbeiten Sie nicht mit vagen Angaben, wie z. B. passim (also: steht verstreut im Werk) oder ff. (z. B. 45ff.) für (unbestimmt viele) folgende Seiten. Denn der Leser kann dann nicht nachvollziehen, ob Sie sich auf drei oder auf dreihundert Seiten beziehen. Haben Sie ein Werk in Ihrer Arbeit schon einmal zitiert, verwenden Sie bei einer erneuten Erwähnung in einer Fußnote den sog. Kurztitel. Er besteht aus dem Nachnamen der Autorin/des Autors und dem Titelanfang, bzw. einem (evtl. auch zwei) sinnführenden Nomen.
Beispiel:
3 Iggers, Geschichtswissenschaft, S. 45f.
Wird der gleiche Titel in aufeinanderfolgenden Fußnoten genannt, so genügt es ab der zweiten, die Abkürzung Ebd. (für Ebenda) zu verwenden. Angefügt wird nur noch die von der vorstehenden Fußnote abweichende Information.
Beispiel:
4 Iggers, Geschichtswissenschaft, S. 65.
5 Ebd., S. 33.
6 Ebd.
Wenn die Reihenfolge jedoch durch einen anderen Titel unterbrochen wird, müssen Sie auf jeden Fall wieder den Kurztitel nennen.
Beispiel:
7 Iggers, Geschichtswissenschaft, S. 45f.
8 Osterhammel, Verwandlung der Welt, S. 15.
9 Iggers, Geschichtswissenschaft, S. 89f.
Führen Sie eine Autorin/einen Autor mehrmals und unmittelbar hintereinander auf, genügt es, ab der zweiten Nennung statt des Namens Ders. bzw. Dies. (für Derselbe und Dieselbe/n) zu schreiben – dasselbe gilt für einen Artikelautor, der zugleich Herausgeber eines Sammelbandes ist. Dieses Prinzip wenden Sie später auch bei der Erstellung von Quellen- und Literaturverzeichnis an.
Beispiele:
10 Schüler-Springorum, Stefanie, Krieg und Fliegen. Die Legion Condor im Spanischen Bürgerkrieg 1936-1939, Paderborn 2010.
11 Dies./Bergbauer, Knut/Fröhlich, Sabine (Hrsg), Denkmalsfigur. Biographische Annäherung an Hans Litten, Göttingen 2008.
12 Frevert, Ute, Über Vertrauen reden. Historisch-kritische Beobachtungen, in: Baberowski, Jürgen (Hrsg.), Was ist Vertrauen. Ein interdisziplinäres Gespräch, Frankfurt am Main 2014, S. 31-47.