Zitierregeln
In der Geschichtsdidaktik gibt es keine standardisierte Zitierweise, die von allen Autor*innen und allen Verlagen gleichermaßen berücksichtigt würde. Vielmehr unterscheiden sich nicht selten bereits die unterschiedlichen Reihen desselben Verlages in dieser Hinsicht. Die folgenden Ausführungen orientieren sich an den Redaktionsrichtlinien der Zeitschrift für Geschichtsdidaktik (ZfGD). Wichtig ist hier vor allen, dass Sie sich für eine Variante entscheiden und diese dann konsistent durchhalten. Bitte sprechen Sie vor dem Anfertigen Ihrer Hausarbeit auch noch einmal mit den Lehrenden Ihrer Veranstaltung, da diese möglicherweise individuelle Präferenzen haben.
Fußnoten oder amerikanische Zitierweise?
Grundsätzlich steht Ihnen die Wahl zwischen Fußnoten und „amerikanischer“ Zitierweise mit Klammern frei. Vor allem in jüngerer Zeit nehmen Literaturhinweise per Klammerbemerkung zu (etwa in vielen geschichtsdidaktischen Titeln im Wochenschau-Verlag). Aktuell halten sich damit die verschiedenen Zitierweisen wohl die Waage, sodass sie hier relativ frei in ihrer Entscheidung sind.
Wörtliche Zitate und Literaturverweise im Text
Wörtliche Zitate sind mit doppelten Anführungszeichen zu markieren, Zitate im Zitat dagegen mit einfachen Anführungszeichen. Verwenden Sie öffnende und schließende Anführungszeichen („…“), keine typographischen ("…"). Bei der Zitierung von ganzen Sätzen stehen die Anführungszeichen hinter dem Satzzeichen. Bei Zitierung von Teilsätzen oder einzelnen Begriffen stehen die Anführungszeichen vor dem Satzzeichen. Folgt man den Redaktionsrichtlinien der ZfGD, stehen Fußnotenzeichen in jedem Fall hinter dem Satzzeichen. Das bedeutet: Endet ein Satz mit einem Zitat, kommt erst der Punkt, dann das Fußnotenzeichen. Anders dagegen werden Zitate belegt, die in einen Satz eingeflochten werden: Folgen auf das Zitat weitere Ausführungen Ihrerseits, so folgt das Fußnotenzeichen unmittelbar auf das schließende Anführungszeichen.
Auslassungen im Zitat sind durch „[…]“ zu kennzeichnen, Fehler oder ungewöhnliche Formulierungen in der Textvorlage durch „[sic]“ (lateinisch für so). Bei Hervorhebungen im Zitat muss in der Fußnote angegeben werden, ob diese Hervorhebung bereits im Original vorhanden ist (durch eine Formulierung wie „kursiv im Original“) oder ob Sie diese vorgenommen haben (etwa mittels „Hervorhebung M.K.“).
Wörtliche Zitate und gedankliche Entlehnungen – Wann setze ich ein „vgl.“?
Sollen mit der Fußnote gedankliche Entlehnungen, Paraphrasen oder indirekte Literaturverweise belegt werden, beginnt die Fußnote mit „vgl.“, der Abkürzung für „vergleiche“ (in anderen Teilbereichen der Geschichtswissenschaft haben sicher hier bisweilen andere Konventionen etabliert). Mit anderen Worten: Literaturbelege kommen nur dann ohne „vgl.“ (oder eine äquivalente anmoderierende Formulierung) aus, wenn Sie wörtliche Zitate belegen. Diese sollten Sie allerdings nur sparsam verwenden – etwa dann, wenn Ihnen eine Formulierung im Original besonders prägnant erscheint oder wenn Sie diese diskutieren möchten. Eine hohe Dichte an wörtlichen Zitaten oder eine enge Anlehnung an den Duktus der Literaturgrundlage lassen leicht den Eindruck entstehen, dass Sie den Inhalt des zitierten Textes gedanklich nicht durchdrungen haben. Möglichst verzichten sollten Sie auf indirekte Literaturbelege (Müller 1996, zitiert nach Mayer 2001, S. 23).
Formale Gestaltung der Fußnoten
Grundsätzlich gilt: Fußnoten sind ganze Sätze. Sie beginnen daher mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt (bzw. einem Fragezeichen). Achten Sie bei der Erstzitation eines Werkes auf vollständige bibliographische Angaben und verwenden Sie bei Folgeverweisen unbedingt eine abgekürzte Variante, etwa das sog. Harvard System (Rüsen 2013, S. 222), einen Rückverweis (Rüsen (Anm. 5), S. 222) oder einen aussagekräftigen Kurztitel (Rüsen, Historik, S. 222). Zu einer vollständigen bibliographischen Angabe gehört, dass Sie bei Beiträgen aus Sammelwerken und Periodika auf den jeweiligen Aufsatz verweisen, nicht nur auf das Sammelwerk als Ganzes.
Möchten Sie in einer Fußnote auf dieselbe Stelle im selben Texte verweisen wie in der vorangegangenen Fußnote, verwenden Sie „ebd.“ (ebenda). Handelt es sich um das gleiche Werk, jedoch eine andere Textstelle, müssen Sie die Seitenzahl mit angeben (ebd., S. 25). Möchten Sie auf ein anderes Werk der*des zuvor zitierten Autor*in verweisen, verwenden Sie statt des Namens „ders.“ (derselbe) bzw. „dies.“ (dieselbe).
Seitenangaben: Erstreckt sich eine Stelle, auf die zitierend oder verweisend Bezuggenommen wird, über zwei Seiten, so ist dieses mit dem Zusatz „f.“ (z.B. S. 9f.) zu kennzeichnen. Bei längeren Passagen wird die genaue Seitenzahl (S. 9–15) angegeben. Verzichten Sie hier auf „ff.“ (hier bleibt offen, auf wie viele Seiten des nachfolgenden Textes Sie verweisen) oder „passim“ (hier bleibt offen, auf welche Textstellen Sie sich genau beziehen).
Literaturangaben in den Fußnoten – Beispiele aus den Redaktionsrichtlinien der ZfGD
selbstständige Werke
- Ein*e Autor*in:
Christoph Kleßmann: Zwei Staaten – eine Nation. Deutsche Geschichte 1955–1970. Göttingen 1988. - bis zu drei Autor*innen/Herausgeber*innen, zusätzlich Reihentitel:
Bernd Mütter/Uwe Uffelmann (Hrsg.): Regionale Identität im vereinten Deutschland. Chance und Gefahr. Weinheim 1996 (Schriften zur Geschichtsdidaktik, Bd. 3). - mehr als drei Autor*innen/Herausgeber*innen:
Christina Brüning u.a. (Hrsg.): Historisches Lernen als Rassismuskritik. Schwalbach/Ts. 2016. - mehrere Bände:
Friedrich-Wilhelm Henning: Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft in Deutschland. 2 Bde. Paderborn u.a. 1978–1979. - Teil eines mehrbändigen Werkes:
Fernando Claudin: Die Krise der Kommunistischen Bewegung. Von der Komintern zur Kominform. Bd. 2: Der Stalinismus auf dem Gipfel seiner Macht. Berlin 1978. - zwei Verlagsorte, Neuauflage:
Hans Buchheim: Theorie der Politik. 2. Aufl. München/Wien 1986. - mehr als zwei Verlagsorte:
Werner Link: Der Ost-West-Konflikt. Die Organisation der internationalen Beziehungen im 20. Jahrhundert. Stuttgart u.a. 1980.
nicht-selbstständige Werke
- Aufsatz in Sammelband:
Bea Lundt: Mittelalterliche Geschlechterbeziehungen im Spiegel von deutschen und französischen Schulbüchern. In: Martin Clauss/Manfred Seidenfuß (Hrsg.): Das Bild des Mittelalters in europäischen Schulbüchern. Berlin 2007 (Geschichte in Vergangenheit und Gegenwart, Bd. 5), S. 125–166. - Aufsatz in einem Sammelband mit Übereinstimmung von Autor und Herausgeber: statt Herausgebername „ders.“ bzw. „dies.“.
- Aufsatz in einer Zeitschrift mit durchlaufender Seitennummerierung:
Bernd Mütter: Probleme bei der Einführung westdeutscher Geschichtsbücher in den neuen Bundesländern. In: Geschichte, Erziehung, Politik 5 (1994), S. 73–81, hier S. 75. - Aufsatz in einer Zeitschrift ohne durchlaufende Seitennummerierung:
Ulrich Mayer: Kriminalität – historisch gesehen. In: Geschichte lernen 4 (1991), H. 21, S. 8–14. - Aufsatz in einer Zeitung, eine Seite:
Albert Schäfer: Öffnung zur Gegenwart. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.11.1987, S. 3. - Aufsatz in einem Wochenmagazin, eine Seite:
Das 20. Jahrhundert. In: Der Spiegel, Nr. 13 vom 2. April 1987, S. 88. - Aufsatz in der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ zur Wochenzeitung „Das Parlament“:
Wilfried Loth: Die deutsche Frage als europäisches Problem. In: Aus Zeitgeschichte und Politik B 51-52/82, S. 3–13. - Internetseitenangaben werden mit dem Datum des letzten Aufrufs versehen (..., aufgerufen am ...)
Quellen- und Literaturverzeichnis
Auf das Fazit Ihrer Arbeit folgt ein Verzeichnis der verwendeten Quellen und Literatur. Der Begriff der „Sekundärliteratur“ stammt aus der Literaturwissenschaft, wo eine Unterscheidung zwischen den Werken der Belletristik („Primärliteratur“) und der darauf bezogenen wissenschaftlichen Literatur („Sekundärliteratur“) notwendig ist. In der Geschichtswissenschaft dagegen ist eine derartige Unterscheidung nicht notwendig. Hier reicht es aus, Quellen und Darstellungen zu unterscheiden. Zahlreiche Befunde der geschichtsdidaktischen Empirie sowie Erfahrungswerte aus Lehrveranstaltungen zeigen, dass begriffliche Komposita mit „Primär“ und „Sekundär“ bei Studierenden ebenso wie bei Schülerinnen und Schülern regelmäßig begriffliche Verwirrung stiften. Belassen Sie es daher den Konventionen der Geschichtswissenschaft folgend bei einer Unterscheidung von Quellen und Darstellungen. Diese reicht als Untergliederung Ihres bibliographischen Verzeichnisses aus, eine weitere Untergliederung, etwa nach Publikationsformen, ist nicht notwendig.
Bibliographische Nachweise erfolgen hier prinzipiell auf die gleiche Weise wie in den Fußnoten. In der Regel wird beim Verfasser hier jedoch zuerst der Nachname, dann der Vorname genannt. Dieses Verfahren hat für Sie einen praktischen Vorteil: Sie können die (zwingend notwendige) alphabetische Sortierung Ihrer bibliographischen Angaben von Ihrem Textverarbeitungsprogramm vornehmen lassen.