Die Hausarbeit
In der Hausarbeit zeigen Sie, dass Sie die Grundlagen eigenständigen geschichtswissenschaftlichen Arbeitens beherrschen. Dazu zählen das Formulieren einer Forschungsfrage, die Darstellung des Forschungsstandes, die Auswahl und Interpretation geeigneter Quellen, eine stringente Argumentation und ein begründetes eigenes Urteil.
Sie sollen in einer Hausarbeit nicht nur das wiedergeben, was Sie sich angelesen haben. Hinterfragen Sie die Aussagen der Quellen und der modernen Forschung kritisch. Ob sich Ihre Ansicht mit derjenigen Ihrer Leserin oder Ihres Lesers deckt, ist unerheblich; wichtig ist, dass Sie Ihre Position nachvollziehbar und in Auseinandersetzung mit Quellen und Forschungsliteratur begründen.
Jede Hausarbeit besteht aus einem Deckblatt, einem Inhaltsverzeichnis, einer Einleitung, einem Hauptteil und einem Fazit sowie einem Quellen- und Literaturverzeichnis (siehe auch Gliederung).
Die Hausarbeit muss in einer wissenschaftlichen Sprache abgefasst sein. „Wissenschaftlich“ heißt nicht, dass Sie möglichst komplizierte, verschachtelte Sätze mit möglichst vielen Fremdwörtern benutzen, sondern sich klar und sachlich ausdrücken. Umgangssprachliche Formulierungen und emotionale Ausdrücke haben in einer wissenschaftlichen Arbeit nichts verloren.
Wir empfehlen Ihnen, in Ihrer Hausarbeit Sprache so zu verwenden und einzusetzen, dass alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen werden. Einen Einstieg in die Verwendung gendersensibler Sprache mit vielen Formulierungshilfen bietet der Sprachleitfaden „ÜberzeuGENDERe Sprache“ der Gleichstellungsbeauftragten der Universität zu Köln (7. Aufl., Juni 2021, als PDF-Datei). Um Missverständnisse zu vermeiden und Übersichtlichkeit zu garantieren, ist es notwendig, auf den einheitlichen und konsequenten Gebrauch geschlechtergerechter Formulierungen in der gesamten Hausarbeit zu achten.
Jede Hausarbeit muss sprachlich und formal fehlerfrei sein. Dies ist kein Selbstzweck: Jeder Tipp- und jeder Kommafehler lenken den Leser oder die Leserin von dem Inhalt ab, den Sie vermitteln wollen. Gleiches gilt für fehlende Seitenzahlen, unterschiedliche Schrifttypen im Text, ein verwischtes Schriftbild, weil Ihr Drucker schmiert etc.
Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis
Jeder Hausarbeit muss auf einer gesonderten Seite eine Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis beigefügt werden, die Sie handschriftlich unterzeichnen.
Eigenständigkeitserklärung gemäß Beschluss der Fächergruppe Geschichte vom 01.04.2026 in Konkretisierung der Prüfungsordnungen § 12, Abs. 2 b für Hausarbeiten:
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit eigenständig angefertigt habe. Eigenständigkeit bedeutet hier, dass ich für den vorliegenden Text ausdrücklich die konzeptionelle und inhaltliche Verantwortung übernehme.
Ich bestätige, dass der eingereichte Text den Anforderungen der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht. Die Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht-veröffentlichten Quellen, Forschungstexten oder Medien übernommen wurden, habe ich als solche mit eindeutigen Nachweisen gekennzeichnet.
Sofern Künstliche Intelligenz (KI) genutzt wurde, sind diese Anwendungen unter Angabe des Einsatzzweckes in einer Übersicht der Arbeit beigegeben. Da mir bewusst ist, dass bei der Verwendung von KI keine Garantie für inhaltliche Belastbarkeit, Plausibilität, Unvoreingenommenheit sowie fachliche Validität und Aktualität besteht, habe ich alle Aussagen meiner Arbeit entsprechend eingehend überprüft. Ich weiß, dass eine unreflektierte Übernahme KI-generierter Textpassagen nicht erlaubt ist.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ein Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis durch Täuschung über Zustandekommen und Selbstständigkeit einer wissenschaftlichen Leistung zu einer Bewertung der betroffenen Arbeit mit „nicht bestanden“ führt und ggf. weitere prüfungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Datum, Unterschrift
(Hinweis: Bitte geben Sie bei Hausarbeiten keine eidesstattliche Erklärung ab. Eine Erklärung an Eides statt erfolgt nur bei Bachelorarbeiten. Sollten Sie einer Hausarbeit eine eidesstattliche Erklärung beigeben, müsste das Justitiariat im Fall eines Plagiats auch die Staatsanwaltschaft einschalten.)