Plagiat
Wenn Sie gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoßen, erzeugen Sie ein Plagiat. Bei einem Plagiat handelt es sich weder um ein Kavaliersdelikt noch um einen peinlichen Fauxpas. Ein Plagiat ist Betrug; es führt zur Verwehrung oder Aberkennung des Leistungsnachweises und zu einem Verfahren vor dem Fakultätsprüfungsausschuss, das je nachdem eine Verwarnung, ein Bußgeld oder im äußersten Fall die Exmatrikulation zur Folge hat.
Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete Aneignung von Gedanken, Ideen etc. eines anderen und die Wiedergabe unter eigenem Namen. Plagiate liegen beispielsweise dann vor, wenn Teile der Arbeit wörtlich oder nur leicht modifiziert aus anderen Publikationen übernommen, aber nicht als Zitate gekennzeichnet werden, so dass bei der Lektüre der Eindruck entsteht, Sie hätten die entsprechenden Abschnitte nach selbstständiger Verarbeitung mit eigenen Worten ausgedrückt oder sogar selbst erdacht. Verboten ist auch die Patchwork-Technik, also das Aneinanderreihen leicht bearbeiteter fremder Texte oder Gedankengänge durch nur kurze eigene Überleitungen.
Deshalb ist es entscheidend, dass Sie alle wörtlichen Zitate und Inhaltsreferate sowie alle wesentlichen Informationen, Ideen, Deutungsansätze oder Rückschlüsse, die Sie aus einer Quelle(naussage) oder einer wissenschaftlichen Untersuchung übernommen haben, mit einer Fußnote versehen und angeben, wo Sie diese Urteile, Überlegungen oder Redewendungen gelesen haben. Wörtliche Zitate werden dabei in Anführungszeichen gesetzt und folgen dem genauen Wortlaut der Vorlage.
Allgemein Bekanntes und Anerkanntes, z.B. dass Friedrich Barbarossa im Jahr 1152 zum König gekrönt wurde, muss nicht belegt werden. Sobald Sie jedoch beginnen, Zusammenhänge zu verdeutlichen, das Ereignis in den historischen Kontext einzubetten und Schlussfolgerungen zu ziehen, müssen Sie angeben, auf wessen Forschung Ihre Argumentation beruht bzw. wessen Interpretation Sie aus welchen Gründen ablehnen. Jeder Historikerin/jedem Historiker passiert es mitunter, dass sie/er die eigenen Gedanken zu einem Thema in einer älteren Studie bereits veröffentlicht findet. Nehmen Sie dies als positive Bestätigung und verweisen Sie auf die Arbeit (z.B. mit der Wendung „So auch Müller, …“)! Ein Übergehen wäre nicht nur unredlich, sondern setzt Sie einem Plagiatsverdacht aus.
Auch Inhalte, die im Internet scheinbar frei verfügbar sind, dürfen nicht ohne Kennzeichnung übernommen werden. Es handelt sich dabei immer um den Diebstahl geistigen Eigentums, mit dem Sie sich als angehende Historikerin oder angehender Historiker disqualifizieren.
Damit wir Ihre Hausarbeit rascher auf Plagiate hin überprüfen können, geben Sie die Hausarbeit immer in elektronischer Form ab. Benennen Sie Ihr Dokument zuerst mit Ihrem Nachnamen und, nach einem Bindestrich, mit dem Namen der Veranstaltung, z.B. „Mueller-Stadt.doc“. Eine Abgabe in Papierform ist in der Regel nicht vorgesehen.
Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis
Jeder Hausarbeit muss auf einer gesonderten Seite eine Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis beigefügt werden, die Sie handschriftlich unterzeichnen.
Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten Schriften entnommen wurden, sind als solche unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Ich versichere, dass die eingereichte elektronische Fassung der eingereichten Druckfassung vollständig entspricht.
(Hinweis: Bitte geben Sie bei Hausarbeiten keine eidesstattliche Erklärung ab. Eine Erklärung an Eides statt erfolgt nur bei Bachelorarbeiten. Sollten Sie einer Hausarbeit eine eidesstattliche Erklärung beigeben, müsste das Justitiariat im Fall eines Plagiats auch die Staatsanwaltschaft einschalten.)