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Graphische Zeichen insbesondere in Königs- und Papsturkunden

Die auf dieser Seite gezeigten Digitalisate stammen (mit Ausnahme der tironischen Noten) aus dem Urkundenbestand der Reichsabtei Hersfeld, der im Hessischen Staatsarchiv Marburg (HStAM) liegt. Wir danken dem Hessischen Staatsarchiv Marburg für die freundliche Unterstützung.

Chrismon: als symbolische Invocatio oft am Anfang einer Urkunde stehend, evtl. auch vor der Rekognitionszeile.

Chrismon in einer Urkunde König Ottos III. vom 26. Juli 993 (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 56, Nr. 2291)


Monogramm: als Unterschriftersatz fun­gierendes Beglaubigungs­mittel, bestehend aus den Buchstaben des Namens und teilweise auch des Titels des Ausstellers. Üblich seit der Karolingerzeit bis ins Spät­mittelalter in fränkischen, deutschen und französischen Herrscherurkunden. Gewöhnlich steht es in der Signumzeile. Bis zu Lothar III. (1125–1137) bekundete der Aus­steller seine persönliche Beteiligung durch den „Vollziehungsstrich“.

Monogramm Kaiser Heinrichs V. in einer Urkunde vom 11. Januar 1112 (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 56, Nr. 2321)

Rekognitionszeichen: aus dem sub-Bogen von subscripsi entwickelte sich seit dem 9. Jh. ein seltsam verschnörkeltes Gebilde in Form einer Glocke (auch Bienenkörbchen), durch dessen komplizierte Ausführung der Rekognoszent die Urkunde zusätzlich gegen Fälschung sicherte. In der Karo­lingerzeit versah man das Zeichen zuwei­len mit Notizen in tironischen Noten, die den Gang der Beurkundung betrafen. 

Rekognitionszeichen in einer Urkunde König Ottos I. vom 25. Februar 960 (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 56, Nr. 2303)

Rota: ein Kreuz mit dem Namen des ausstellenden Papstes sowie der Heiligen Petrus und Paulus, umgeben von zwei konzentrischen Kreisen, zwischen denen die Devise des Papstes erscheint. Seit Leo IX. (1048–1054) findet sich die Rota auf feierlichen Papsturkunden, später u.a. auch auf sizilischen und spanischen Kö­nigsurkunden.

Rota Papst Paschalis’ II. in einer Urkunde vom 15. April 1111 (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 56, Nr. 7)

Bene valete: dem Briefstil entnommener Wunsch am Ende der Urkunden der Mero­winger- und ersten Karolingerkönige, der sich jedoch noch weitaus länger in Papst­urkunden hielt. Dort wurde das Bene valete zuerst vom Papst selbst ausgeführt, seit Leo IX. als Monogramm dargestellt.

Bene valete Papst Eugens III. in einer Urkunde vom 29. März 1148 (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 56, Nr. 2341)

Notariatssignet: vom Notar ausgeführtes, speziell für ihn stehendes Zeichen, das zusammen mit seiner eigenhändigen Unterschrift die Echtheit der Urkunde oder Beglaubigung bezeugt. Oft hat es die Form eines stern- oder kreuzartigen Gebildes. Signete nordalpiner Notare stehen gerne auf einer Basis, die den Namen oder die Initialen des Signetführers enthält.

Notariatssignet des Hermann Rasoris, Kleriker der Mainzer Diözese und öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität, in einem Transsumpt vom 12. April 1393, das eine Urkunde Kaiser Heinrichs II. vom 5. Februar 1015 bestätigt (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 56, Nr. 4)

Tironische Noten: eine nach Marcus Tullius Tiro (1. Jh. v. Chr.) benannte Art Kurzschrift, die in der römischen Antike entwickelt wurde. Die tironischen Noten waren Abkürzungen von Wörtern, Endun­gen und Vorsilben.

Nachzeichnung von tironischen Noten aus einem Vorlesungsmanuskript von Karl Eberhard Henke: Tironische Noten. MGH-Bibliothek Hs. B 16. Digitale Edition [Manuskript ca. 1954]. Konzeption und Bildbearbeitung: Arno Mentzel-Reuters (Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Monumenta Germaniae Historica)

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