Staatsarchive (Landesarchive)
Ein Staatsarchiv in Frankreich untersteht, wo immer es liegt, der Zentrale in Paris. Das staatliche Archivwesen in Deutschland dagegen steht unter Länderhoheit. Als Archive im modernen (d.h. insbesondere: öffentlichen) Sinne sind sie in der Regel im 19. Jahrhundert entstanden und konservieren so die politische Ordnung des Deutschen Bundes zwischen 1815 und 1866; deshalb heißen die meisten der Archive der Bundesländer "Staatsarchive" (Wo die Staatsarchive Landesarchive heißen, wie in Rheinland-Pfalz, liegt dies häufig in fehlender Staatlichkeit im 19. Jahrhundert begründet.)
Ein Staatsarchiv kümmert sich im Wesentlichen um die Überlieferung a) der drei Gewalten in den souveränen Staaten im Gebiet seines Bundeslandes: Staatsoberhaupt, Regierung, Ministerien, nachgeordnete Staatsbehörden, Parlament, Gerichte, einschließlich aller im 16. und 19. Jahrhundert säkularisierten bzw. mediatisierten Herrschaften; b) der Länder innerhalb des zweiten und dritten Reichs, unter alliierter Besatzung und in der Bundesrepublik respektive DDR. Daneben kümmern sich die meisten Staatsarchive auch um private Nachlässe sowie um das Schriftgut von Parteien und Verbänden in ihrem Bereich.
Die Staats- bzw. Landesarchive in den neuen Bundesländern verwahren außerdem die Überlieferung der Volkseigenen Betriebe der DDR, darin enthalten sind üblicherweise weit vor das Jahr 1945 zurückreichende Vorakten der verstaatlichten Privatunternehmen, aus denen sich später der jeweilige VEB zusammensetzte.
Internetadressen: Sind alle versammelt auf der Homepage der Archivschule Marburg.