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Die Regesta Imperii (RI) –
Regesten zu Königsurkunden und -handlungen

Regestenwerke drucken keine vollständigen Urkundentexte ab, sondern verzeichnen nur den Urkundeninhalt. Es erscheinen:

  1. der Rechtsinhalt der Urkunde,
  2. die Namen der am Rechtsakt beteiligten Personen und Orte,
  3. Datum und Ort der Urkundenausstellung,
  4. Angaben, wo die Urkunde gedruckt ist.

In moderneren Bänden wird ggf. auch der lateinische Wortlaut wichtiger Passagen wie­dergegeben; es erscheinen zusätzlich Angaben zum Lagerort und zum Erscheinungsbild des Originals bzw. der Abschrift(en), Kommentare zu Echtheit, Bedeutung, Forschungslage usw.

Das wichtigste Regestenwerk für die Reichsgeschichte ist:

Böhmer, Johann Friedrich: Regesta Imperii. Serien I-XIV, Innsbruck 1889ff. (und Neu­bearbeitungen). [Signatur: La 33]

Die Struktur der Bände hat sich mit der Zeit gewandelt. Sie finden hier deshalb Beispiele für den Aufbau der älteren Bände sowie der jüngeren Bände.

Die Neubearbeitungen, Anhänge und Ergänzungsbände sind noch nicht abgeschlossen. Sowohl der aktuelle Stand der Bearbeitung als auch die Einzelbände der Regesta Imperii sind im Internet einsehbar unter http://www.regesta-imperii.de/regesten.

Hinweise zur Handhabung der Regesta Imperii:

  • RI-Inhaltsangaben können nützliche Übersetzungshilfen darstellen.
  • Die vorangestellten Datums- und Ortsangaben geben Hinweise auf das Itinerar (= den Reiseweg) des Königs.
  • Die Regesten geben ggf. Hinweise auf fälschungsverdächtige Urkunden.
  • Zwischen den Urkundenzusammenfassungen finden sich auch Auszüge aus anderen, meist erzählenden Quellen (in den älteren RI-Bänden mit Buchstabenindex der Urkundennummer des Hauptregests zugeordnet, in den neueren zusammen mit den Urkunden fortlaufend durchgezählt), die mit den Urkundeninhalten in Beziehung gesetzt werden können.
  • Unter dem Tagesdatum sind jeweils die wichtigsten selbstständigen Quellenbelege zu den an diesem Tag stattgefundenen Ereignissen im Leben des Königs zu finden.
  • Die Regesta Imperii dienen als Hilfsmittel zur Suche nach den wesentlichen Quellen zu einem bestimmten Reichsereignis.
  • In den Fußnoten werden die Regesta Imperii mit der folgenden, in der Wissenschaft gebräuchlichen Kurzangabe zitiert: RI + Abt. + Regestennr.

Für noch fehlende Bände der Regesta Imperii ist aushilfsweise heranzuziehen:

Stumpf-Brentano, Karl Friedrich: Die Reichskanzler, vornehmlich des X., XI. und XII. Jahrhunderts, Bd. 2: Die Kaiserurkunden des X., XI. und XII. Jahrhunderts, Innsbruck 1865–83 (ND Aalen 1964); Bd. 3: Acta imperii inde ab Heinrico I. ad Heinricum VI. usque adhuc inedita, Innsbruck 1865–81 (ND Aalen 1964) [Signatur: La 37]

Die hinter den Literaturangaben in eckigen Klammern befindlichen Signaturen beziehen sich – soweit nichts anderes angegeben ist – auf die Bibliothek für Mittlere und Neuere Geschichte des Historischen Instituts der Universität zu Köln.

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