Im Lesesaal
Zusammen mit dem Benutzungsantrag erhalten Sie bei Ihrem ersten Besuch im Lesesaal die Nutzungsordnung. Dort stehen die "Spielregeln" des jeweiligen Archivs beschrieben, von den Öffnungszeiten bis hin etwa zur Anweisung, zum Umblättern von Seiten nicht die Fingerspitzen feucht zu lecken.
Tasche und Mantel müssen Sie, wie auch in anderen Einrichtungen üblich, draußen lassen, um Diebstähle zu erschweren. Das gleichfalls übliche Ess- und Trinkverbot soll nicht nur verhüten, dass jemand seine Butterfinger an der Akte abwischt, sondern schützt auch Sie als Benutzer, da Archivalien alles andere als frei sind von Mikroorganismen. Manche Archive haben schlechte Erfahrungen mit Benutzern gemacht, aus deren defektem Füllfederhalter Tinte auf die mittelalterliche Königsurkunde getropft ist, oder die für ihre Kugelschreibernotizen eine 300 Jahre alte Karte als Unterlage genommen haben, was sich dort natürlich als Relief eindrückt; diese Häuser schreiben die ausschließliche Benutzung von Bleistiften im Lesesaal vor. Größere Archive bieten Sonderräume an, wie zum Beispiel den Gruppenarbeitsraum, den Laptopraum, das Mikrofilmlesezimmer.
Nachdem Sie mit den Repertorien die gewünschten Archivalien ermittelt haben, schreiben Sie deren Signatur auf einen Bestellzettel. In Archiven mit starker Nutzungsfrequenz gelten so genannte Aushebezeiten: Die Lesesaalaufsicht sammelt die Bestellzettel, und zu festen Uhrzeiten holt ein Mitarbeiter das Gewünschte aus dem Magazin. Viele Archive beschränken die Anzahl der Stücke, die sie Ihnen gleichzeitig auf den Tisch legen, was es insbesondere bei losen Aktenbüscheln erleichtern soll, Zugehörigkeit und Reihenfolge der Papiere zu wahren.