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Eigenständigkeitserklärung

Ihre Arbeit endet stets mit einer Erklärung, in der Sie versichern, dass Sie die Arbeit eigenständig verfasst haben und Zitate sowie gedankliche Entlehnungen als solche kenntlich gemacht haben. Sie versichern hier also, dass Ihre Arbeit kein Plagiat darstellt.

Achtung: Verwenden Sie hier bitte auf keinen Fall die Formulierungen „an Eides statt“ oder „eidesstattliche Versicherung“, da ansonsten im Falle eines Plagiates auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müsste!

Verwenden Sie bitte in jedem Fall den folgenden Text, der in § 12 Abs. 3b der Gemeinsamen Prüfungsordnung vorgegeben ist:

„Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten Schriften entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.“