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Idealtypischer Aufbau einer mittelalterlichen Königsurkunde

Protokoll

  1. Invocatio: Anrufung Gottes (z.B. in nomine sanctae et individuae trinitatis).
  2. Intitulatio: Ausstellernennung (Name und Titel); oft in Verbindung mit einer Devo­tionsformel (z.B. dei gratia; divina favente clementia; servus servorum dei).
  3. Inscriptio: Nennung des Empfängers; oft verbunden mit einer Grußformel (Salutatio); die Inscriptio kann zum Teil zugunsten der Promulgatio wegfallen.
     
Kontext

  1. Arenga: feierliche Eröffnung des Hauptteils, nicht rechtserheblich; zumeist stark rhetorisch gehalten und oft an Bibeltexte angelehnt.
  2. Promulgatio/Publicatio: Verkündigungsformel; oft an eine größere Öffent­lichkeit gerichtet (z.B. notum sit; notum fieri volumus; kund si).
  3. Narratio: Darstellung der Umstände, die der Rechtshandlung und ihrer Beurkundung vorausgingen bzw. diese veranlassten; evtl. Hinweise auf Vorurkunden. Eingeschoben werden hier z.T.:
    • a) Petitionsformel: Erwähnung einer oder mehrerer Personen, die um Ausstellung der Urkunde bitten (z.B. … petierunt …). Die Bittsteller werden auch „Petenten“ genannt.
    • b) Interventionsformel: Nennung von Fürsprechern (z.B. ob interventum …); weist auf einflussreiche Personen im Umkreis des Ausstellers hin. Die Fürsprecher werden auch „Intervenienten“ genannt.
  4. Dispositio: eigentlicher Kern der Urkunde, in dem der Rechtsvorgang an sich dargelegt wird; oft mit Beurkundungsbefehl (z.B. scribi iussimus).
  5. Sanctio (mit Poenformel): formelhafte Anordnung von weltlichen oder geistlichen Strafen für den Fall der Nichteinhaltung des gesetzten Rechts (z.B. Si quis … praesumpserit, sit debitor X auri talentum ad …).
  6. Corroboratio: Angabe des Beglaubigungsmittels einer Urkunde, z.B. Siegelbefehl, evtl. Nennung der Zeugen – zuerst die Geistlichen, anschließend Laien nach ihrem jeweiligen Rang (z.B. hanc constitutionem corroboramus …; testes interfuerunt …).
Eschatokoll

  1. Subscriptio: Eigenhändige oder – öfter – nicht eigenhändige „Unterzeichnungen“ des Ausstellers, des Kanzleipersonals, der Zeugen; oft enthalten sind:
    • a) Signumzeile: Verweis auf das Herrschermonogramm, das daneben ausgeführt ist und anstelle der eigenhändigen Unterschrift des Herrschers steht.
    • b) Rekognitionszeile: Formel der Gegenzeichnung durch den leitenden Kanzleimitarbeiter bzw. dessen Vertreter (z.B. ego X. cancellarius vice Y archicancellarii [] recognovi et subscripsi); hier erscheint das sog. Rekognitionszeichen.
  2. Datierung: Angabe von Ort und Datum der Ausstellung, z.T. unterschieden in actum (verhandelt) und datum (gegeben, beurkundet); häufig werden Herrscherjahre und Indiktion hinzugefügt.
  3. Apprecatio: formelhafter Segenswunsch am Schluss der Urkunde (z.B. in nomine dei feliciter amen; bene valete). 
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