Plagiat
Wenn Sie gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoßen, erzeugen Sie ein Plagiat. Bei einem Plagiat handelt es sich weder um ein Kavaliersdelikt noch um einen peinlichen Fauxpas. Ein Plagiat ist Betrug; es führt zur Verwehrung oder Aberkennung des Leistungsnachweises und zu einem Verfahren vor dem Fakultätsprüfungsausschuss, das je nachdem eine Verwarnung, ein Bußgeld oder im äußersten Fall die Exmatrikulation zur Folge hat.
Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete Aneignung von Gedanken, Ideen etc. eines anderen und die Wiedergabe unter eigenem Namen. Plagiate liegen beispielsweise dann vor, wenn Teile der Arbeit wörtlich oder nur leicht modifiziert aus anderen Publikationen übernommen, aber nicht als Zitate gekennzeichnet werden, so dass bei der Lektüre der Eindruck entsteht, Sie hätten die entsprechenden Abschnitte nach selbstständiger Verarbeitung mit eigenen Worten ausgedrückt oder sogar selbst erdacht. Verboten ist auch die Patchwork-Technik, also das Aneinanderreihen leicht bearbeiteter fremder Texte oder Gedankengänge durch nur kurze eigene Überleitungen.
Deshalb ist es entscheidend, dass Sie alle wörtlichen Zitate und Inhaltsreferate sowie alle wesentlichen Informationen, Ideen, Deutungsansätze oder Rückschlüsse, die Sie aus einer Quelle(naussage) oder einer wissenschaftlichen Untersuchung übernommen haben, mit einer Fußnote versehen und angeben, wo Sie diese Urteile, Überlegungen oder Redewendungen gelesen haben. Wörtliche Zitate werden dabei in Anführungszeichen gesetzt und folgen dem genauen Wortlaut der Vorlage.
Allgemein Bekanntes und Anerkanntes, z.B. dass Friedrich Barbarossa im Jahr 1152 zum König gekrönt wurde, muss nicht belegt werden. Sobald Sie jedoch beginnen, Zusammenhänge zu verdeutlichen, das Ereignis in den historischen Kontext einzubetten und Schlussfolgerungen zu ziehen, müssen Sie angeben, auf wessen Forschung Ihre Argumentation beruht bzw. wessen Interpretation Sie aus welchen Gründen ablehnen. Jeder Historikerin/jedem Historiker passiert es mitunter, dass sie/er die eigenen Gedanken zu einem Thema in einer älteren Studie bereits veröffentlicht findet. Nehmen Sie dies als positive Bestätigung und verweisen Sie auf die Arbeit (z.B. mit der Wendung „So auch Müller, …“)! Ein Übergehen wäre nicht nur unredlich, sondern setzt Sie einem Plagiatsverdacht aus.
Auch Inhalte, die im Internet scheinbar frei verfügbar sind, dürfen nicht ohne Kennzeichnung übernommen werden. Es handelt sich dabei immer um den Diebstahl geistigen Eigentums, mit dem Sie sich als angehende Historikerin oder angehender Historiker disqualifizieren.
Damit wir Ihre Hausarbeit rascher auf Plagiate hin überprüfen können, geben Sie die Hausarbeit immer in elektronischer Form ab. Benennen Sie Ihr Dokument zuerst mit Ihrem Nachnamen und, nach einem Bindestrich, mit dem Namen der Veranstaltung, z.B. „Mueller-Stadt.doc“. Eine Abgabe in Papierform ist in der Regel nicht vorgesehen.
Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis
Jeder Hausarbeit muss auf einer gesonderten Seite eine Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis beigefügt werden, die Sie handschriftlich unterzeichnen.
Eigenständigkeitserklärung gemäß Beschluss der Fächergruppe Geschichte vom 01.04.2026 in Konkretisierung der Prüfungsordnungen § 12, Abs. 2 b für Hausarbeiten:
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit eigenständig angefertigt habe. Eigenständigkeit bedeutet hier, dass ich für den vorliegenden Text ausdrücklich die konzeptionelle und inhaltliche Verantwortung übernehme.
Ich bestätige, dass der eingereichte Text den Anforderungen der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht. Die Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht-veröffentlichten Quellen, Forschungstexten oder Medien übernommen wurden, habe ich als solche mit eindeutigen Nachweisen gekennzeichnet.
Sofern Künstliche Intelligenz (KI) genutzt wurde, sind diese Anwendungen unter Angabe des Einsatzzweckes in einer Übersicht der Arbeit beigegeben. Da mir bewusst ist, dass bei der Verwendung von KI keine Garantie für inhaltliche Belastbarkeit, Plausibilität, Unvoreingenommenheit sowie fachliche Validität und Aktualität besteht, habe ich alle Aussagen meiner Arbeit entsprechend eingehend überprüft. Ich weiß, dass eine unreflektierte Übernahme KI-generierter Textpassagen nicht erlaubt ist.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ein Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis durch Täuschung über Zustandekommen und Selbstständigkeit einer wissenschaftlichen Leistung zu einer Bewertung der betroffenen Arbeit mit „nicht bestanden“ führt und ggf. weitere prüfungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Datum, Unterschrift
(Hinweis: Bitte geben Sie bei Hausarbeiten keine eidesstattliche Erklärung ab. Eine Erklärung an Eides statt erfolgt nur bei Bachelorarbeiten. Sollten Sie einer Hausarbeit eine eidesstattliche Erklärung beigeben, müsste das Justitiariat im Fall eines Plagiats auch die Staatsanwaltschaft einschalten.)