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Monographien

Monographie“ ist ein etwas abstrakter Name für ein Werk in Buchform, meist veröffentlicht von einer einzelnen Person. Monographien können aber auch von mehreren Autor*innen verfasst sein. Das entscheidende Kriterium ist, dass es sich um einen zusammenhängenden Text handelt und nicht, wie z. B. bei einem Sammelband, um eine Sammlung voneinander häufig unabhängiger Texte. Monographien zählen zu den selbstständigen Veröffentlichungen, sie sind also direkt über Fachdatenbanken und Bibliothekskataloge auffindbar.

Monographien können mehrere Bände umfassen, dann muss der verwendete Band bei der Zitation angegeben werden.

Gleichzeitig – und davon unabhängig – können Monographien Bestandteil wissenschaftlicher Reihen sein, diese werden in der Neueren Geschichte wie beschrieben weggelassen.

 

Format (Literaturverzeichnis / Erstnennung in den Fußnoten):

Name [Komma] Vorname [Komma] Vollständiger Titel [Punkt] Untertitel [Komma] Bandangabe, falls mehrbändig [Komma] Verlagsort(e) Jahr [Punkt]

 

Beispiele:

Lachenicht, Susanne, Information und Propaganda. Die Presse deutscher Jakobiner im Elsaß (1791–1800), München 2004.

 

Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Band 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914, München 1987.

 

Format (Zitatnachweis in Fußnoten):

Name [Komma] Vorname [Komma] Vollständiger Titel [Punkt] Untertitel [Komma] Bandangabe, falls mehrbändig [Komma] Verlagsort(e) Jahr [Komma] S. Seitenangabe(n) des Zitates [Punkt]

 

Beispiel (Zitatnachweis in Fußnoten):

Stollberg-Rilinger, Barbara, Vormünder des Volkes?. Konzepte landständischer Repräsentation in der Spätphase des Alten Reiches, Berlin 1999, S. 78f.

 

Bei manchen monografischen Werken ist es nicht sinnvoll, von einer*einem Autor*in im herkömmlichen Sinne zu sprechen, zum Beispiel bei Ausstellungskatalogen oder anderen eher auflistenden Publikationen (wie etwa eine Übersicht eines Quellenbestands in Archiven). Hier ist es üblich, dem Namen der verantwortlichen Person „Bearb.“ für Bearbeiter*in nachzustellen. Wenn dieselbe Person im Ausstellungskatalog ausführliche Einleitungstexte verfasst hat, die wie kleine wissenschaftliche Aufsätze wirken, dann kann der Katalog auch wie eine Monographie zitiert werden. Enthält er mehrere Beiträge verschiedener Personen, zitiert man ihn eher wie einen Sammelband.

Ältere Dissertationen sind zum Teil nicht über einen Verlag veröffentlicht und gedruckt erschienen, sind aber trotzdem über Bibliotheken ausleihbar. Möchte man diese Monographien zitieren, wird das Kürzel Diss., (ggf. ergänzt um die Fachzuordnung des Doktorgrades) und der Universitätsort statt des Verlagsort verwendet.

 

Beispiel:

Lange, Edwin, Ferdinand Franz Wallraf und die rheinische Aufklärung. Wallrafs Entwicklung, Tätigkeit und Bedeutung bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, phil. Diss., Univ. Bonn 1949.

 

Ähnliches gilt für digital publizierte Abschlussarbeiten, sofern Sie sie auf offiziellen Servern der jeweiligen Universität finden (in Köln ist dies die Umgebung KUPS).

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