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Fußnoten

Fußnoten wurden in den vergangenen Passagen immer wieder angesprochen – nun sollen sie noch einmal genauer erläutert werden. Hier geht es um Fußnoten allgemein, die konkreten Zitationsregeln für bibliografische Angaben werden auf der Seite Formatierungsregeln für Literatur- und Quellenangaben dieses Leitfadens erklärt.

Hinter allen direkten und indirekten Zitaten steht zwangsläufig eine Fußnote. Unklarheiten gibt es oft bezüglich der korrekten Position.

Der häufigste Fall ist die Fußnote am Ende des Satzes.[1] Diese belegt die Information des ganzen Satzes. Referiert ein (nicht zu langer!) Absatz auf Informationen eines einzelnen Werkes, dann kann es ausreichen, am Ende des Absatzes eine Fußnote zu setzen. Es muss für die Leser*innen aber stets klar erkennbar sein, worauf sich der Beleg konkret bezieht.[2]

Steht eine Fußnote hinter einem einzelnen Wort[3] oder einem in den Satz eingeschobenen „Zitat“[4], dann bezieht sie sich lediglich auf genau dieses Element. Fußnoten, die sich auf den Inhalt eines ganzen Teilsatzes beziehen,[5] stehen nach dem Komma. Zwei Fußnoten stehen nie unmittelbar hintereinander.[6] [7] Vor einer Fußnote steht kein Leerzeichen.

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[1] Beispiel für eine Fußnote am Satzende. Sie bezieht sich auf den vorangegangenen Satz bzw. die vorangegangene Passage.

[2] Beispiel für eine Fußnote, die am Ende des Absatzes (im Regelfalle) die Informationen des ganzen Absatzes belegt. Dabei muss man besonders vorsichtig vorgehen.

[3] Beispiel für eine Fußnote, die sich auf das Wort „Wort“ im Satz bezieht.

[4] Beispiel für eine Fußnote, die sich auf den Zitattext in Anführungszeichen zitiert.

[5] Beispiel für eine Fußnote, die sich auf den eingeschobenen Relativsatz (von „die“ bis „beziehen“) im Satz bezieht.

[6] [Achtung] Falsches Beispiel für zwei Fußnoten direkt hintereinander.

[7] [Achtung] Falsches Beispiel für zwei Fußnoten direkt hintereinander.

 

Setzen Sie Fußnoten mit Ihrem Schreibprogramm automatisch (ausdrücklich empfohlen – bei Microsoft Word lautet die Tastenkombination dafür Strg + Alt + F), dann werden sie korrekt hochgestellt und fortlaufend gezählt – es erscheint unter der Seite dann automatisch ein Fußnotenbereich, abgetrennt durch einen Strich.

Jede Fußnote endet immer (!) mit einem Punkt, da sie wird laut Konvention als ein vollständiger Satz behandelt wird (auch wenn das grammatisch nicht immer zutrifft) (→ vgl. dazu alle Fußnoten dieses Leitfadens).

 

Hinweis: Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Beispielfußnoten, die Sie unten finden.

Immer dann, wenn Sie einen Text in Ihrer Arbeit das erste Mal verwenden und in einer Fußnote angeben, dann benutzen Sie dafür die vollständige bibliographische Angabe – so, wie sie auch im Quellen- oder Literaturverzeichnis auftaucht! Dazu kommt bei Zitaten immer auch die konkrete Seitenangabe der Stelle, auf die Sie gerade hinweisen möchten – dafür hängen Sie einfach , S. XY. an den Beleg an (bei Aufsätzen: , hier: S. XY.) (→ vgl. Beispielfußnoten 1, 4, 5, 6, 9 und 10). Seitenbereiche müssen Sie dabei mit einem sog. Halbgeviertstrich („Bis-Strich“) angeben: , S. 13–29. Möchten Sie auf einen Bereich von nur zwei Seiten verweisen (etwa, weil das Zitat vom Seitenwechsel unterbrochen wird), dann benutzen Sie bitte stattdessen die Abkürzung f. – S. 12f. bedeutet also beispielsweise die Seiten 12 und 13 (→ vgl. Beispielfußnoten 3 und 7). Bitte benutzen Sie nicht folgende zum Teil weiterhin kursierenden Abkürzung: ff. (fortfolgende = unbestimmt viele Folgeseiten). Das ist unpräzise und deshalb nicht zulässig – wer soll entscheiden, wie viele Seiten gemeint sind? Es ist aber trotzdem in manchen Fällen sinnvoll und möglich, auf ein Werk im Ganzen zu verweisen, dann können Sie einen Text einfach ohne spezifische Zitatseiten angeben (ggf. sogar mit einer kurzen Erläuterung in der Fußnote). Manchmal findet man dafür auch die Abkürzung pass. (lat. passim = „überall“ – meint hier: verstreut im ganzen Werk), die man aber nicht als „Ausrede“ für unpräzises Zitieren verwenden darf (→ vgl. Beispielfußnote 9).

Ab dem zweiten Gebrauch eines Textes geben Sie ihn nicht mehr vollständig an. Wird der Text nicht in der unmittelbar nächsten Fußnote nach derjenigen mit der Erstnennung verwendet (siehe dazu im nächsten Absatz), sondern nach einer Unterbrechung wieder aufgegriffen, nutzen Sie einen Kurztitel. Dieser besteht aus dem Nachnamen der*des Autors*in und einer aussagekräftigen Kurzform des Werktitels. Hier ist etwas Kreativität gefragt – versuchen Sie möglichst, mit drei Wörtern auszukommen und verwenden Sie in der ganzen Arbeit denselben Kurztitel. Leser*innen müssen das Werk anhand des Kurztitels und des Literaturverzeichnisses ohne Probleme eindeutig zuordnen können (→ vgl. Beispielfußnoten 5, 7 und 9).

Wird in Ihrer Arbeit in zwei oder mehreren aufeinanderfolgenden Fußnoten dasselbe Werk zitiert, dann genügt hier ab der zweiten Fußnote der Hinweis ebd. (für „ebenda“, es ist auch lat. ibd. für ibidem möglich), um dieses anzugeben. „Ebd.“ bezieht sich dabei immer auf das zuletzt als Vollbeleg oder per Kurztitel genannte Werk. „Ebd.“ kann mit „Vgl.“ kombiniert werden, wenn es sich um ein indirektes Zitat handelt:  Vgl. ebd. Wenn Sie „Ebd.“ ohne Seitenangabe verwenden, dann gehen Ihre Leser*innen davon aus, dass weiterhin dieselbe zuletzt genannte Seite gemeint ist (→ vgl. Beispielfußnoten 2 und 8). Sie können aber genauso hinter Ebd. auch einen neuen Seitenbereich präzisieren (→ vgl. Beispielfußnoten 3 und 9). Es sollte vielleicht noch erwähnt werden, dass seitenlanges Verweisen auf denselben Text mit „Ebd.“ meist eher einen negativen Eindruck macht, wechseln Sie in der Arbeit immer wieder ab, auf welche Materialien Sie sich beziehen.

Kommt der Name einer Person in Ihren Angaben mehrfach direkt hintereinander vor, dann können Sie diesen Namen ab der zweiten Nennung mit Ders. / Dies. (Derselbe / Dieselbe(n)) abzukürzen. Das ist bei hintereinander zitierten Werken derselben Person der Fall, aber auch bei Artikeln aus Sammelbänden, in denen herausgebende Personen und Artikelautor*in(nen) identisch sind (→ vgl. dazu Beispielfußnoten 6 u. 10). In diesen Fällen können Sie die Angabe im Quellen- und Literaturverzeichnis sogar genauso vornehmen.

Fußnoten sind in erster Linie für Belege vorgesehen – sie dürfen aber auch für weitere Zwecke benutzt werden. Kurze Erläuterungen, weiterführende Hinweise oder Ausblicke können die Qualität Ihrer Argumentation und die Güte des Forschungsbezugs erhöhen (→ vgl. Beispielfußnote 10). Fußnoten sollten allerdings nicht verwendet werden, um überbordende Exkurse oder gar ganze Teilkapitel Ihrer Arbeit aufzunehmen. Prüfen Sie die Relevanz von zusätzlichen Informationen in Fußnoten also besonders gründlich und überfrachten Sie sie nicht.

 

Beispielfußnoten

Hinweis: Die zitierten Texte existieren, die inhaltlichen Referenzen als solche sind aber fiktiv und dienen lediglich als Beispiele für die Form:

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1 Osterhammel, Jürgen, Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts, München 2011, S. 145.

2 Ebd.

3 Vgl. ebd., S. 146f.

4 Frevert, Ute, Was haben Gefühle in der Geschichte zu suchen?, in: Geschichte und Gesellschaft 35 (2009), S. 183–208, hier: S. 192–195.

5 Osterhammel, Verwandlung der Welt, S. 149.

6 Freist, Dagmar, Geschichte der Geschichtsschreibung, in: Dies. / Budde, Gunilla / Günther-Arndt, Hilke (Hrsg.), Geschichte. Studium – Wissenschaft – Beruf, Berlin 2008, S. 178–196, hier: S. 181.

7 Frevert, Gefühle, S. 197.

8 Vgl. ebd.

9 Ebd., S. 198–201. Vgl. dazu auch Osterhammel, Verwandlung der Welt, S. 151 und allgemeiner Ders., Dekolonisation. Das Ende der Imperien, München 2013.

10 Vgl. kritisch dazu Frevert, Ute, Introduction, in: Dies. (Hrsg.), Moral Economies, Göttingen 2019, S. 7–12 hier: S. 9f., wo Frevert diese Frage ausführlich problematisiert.