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Parlaments-, Parteien-, Verbandsarchive

Der Deutsche Bundestag, die Landtage, die politischen Parteien und Gewerkschaften führen eigene Archive. Bei den Parlamentsarchiven handelt es sich in erster Linie um Dokumentationszentren, die für die Abgeordneten arbeiten. Im Bund und der Mehrzahl der Länder, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, führen die Parlamente mit der Dokumentation verbundene Historische Archive. Einige Landtage, wie Schleswig-Holstein, geben ihre historische Überlieferung an das Staatsarchiv ab. Die Parlamentsdokumentation stützt sich überall auf (für Archive vergleichsweise) moderne EDV-Systeme, die meist eine Volltextrecherche ermöglichen. Sie werden hier reichlich Material über die politisch-parlamentarische Tätigkeit von Abgeordneten finden; eher private Unterlagen dagegen, oder auch die Akten der Fraktionen, liegen in den Parteiarchiven. 

Diese stehen wie die Archive der Gewerkschaften nicht unter öffentlicher Trägerschaft, was sich auf die Nutzungsbedingungen und -modalitäten auswirkt. Am besten, Sie erkundigen sich vorher. 

Internetadressen: <http://www.archivschule.de/>, dort über "Service", "Archive im Internet" zu "Parlamentsarchive und Archive politischer Parteien und Verbände" klicken.

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