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Wirtschaftsarchive

Unternehmensarchive

vergrößern: Foto: Martin Burkhardt
Mantel einer 1926 ausgegebenen US $-Anleihe.

unterhalten nur wenige große Firmen in Deutschland. Die Fülle von Einträgen im Handbuch "Deutsche Wirtschaftsarchive" trügt. Eine den öffentlich-rechtlichen Archiven vergleichbare Archivführung einschließlich allgemeinem Zugang gewähren nur die meisten Gesellschaften aus dem Dax-30-Segment, insbesondere der Automobil-, Bank- und Chemiebranche, auch einige im M-Dax notierte Gesellschaften wie Celesio (früher GEHE) und Zeiss sowie wenige traditionsreiche Gesellschaften anderer Rechtsformen wie Bosch; insgesamt werden es kaum mehr als drei Dutzend sein.

Regionale Wirtschaftsarchive
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Geschäftsbücher aus den 1920er Jahren

kümmern sich innerhalb ihres "Sprengels" zum einen um das Archivgut aufgelöster, selbstverständlich nicht sämtlicher Wirtschaftsbetriebe, sondern solcher, die in ihrer Branche, als Typ, aufgrund ihrer historischen Bedeutung die Wirtschaftsgeschichte der Region repräsentieren. Sie betreuen zum anderen quasi als externe Dienstleister die historischen Archive von bestehenden Unternehmen, die sich kein eigenes Archiv leisten können oder wollen. Das Beständeprofil, das heißt von welchen Unternehmen das Wirtschaftsarchiv Material verwahrt, hängt weitgehend von Zufällen ab, etwa von der Aufgeschlossenheit eines Konkursverwalters für wirtschaftsgeschichtliche Fragen oder vom (Des-) Interesse der Vorstandsmitglieder an der eigenen Konzerngeschichte.

Ein Verzeichnis für Deutschland relevanter Wirtschaftsarchive finden Sie unter <link: http://www.archivschule.de/>.

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Da der archivische Aufwand erheblich höher ausfällt als im öffentlichen Sektor, können Wirtschaftsarchive vielfach nur sicher verwahren, beim Erschließen schieben sie eine anschwellende Bugwelle vor sich her. Im Regelfall - rühmliche Ausnahmen sind rar - gilt: Wirtschaftsunternehmen kennen keinen Aktenplan, pflegen auch keine Registratur zu führen; somit gelangen Firmenbestände in vollkommener Nicht-Ordnung ins Archiv. Unternehmen als juristische Privatpersonen unterliegen keiner Abgabepflicht, so besteht für sie auch kein Anlass, das, was sie einem Archiv überlassen, zu klassifizieren oder gar eine Abgabeliste anzufertigen. Sie sollten dies wissen, falls man Ihnen für gewünschte Bestände keine oder mangelhafte Repertorien vorlegt oder Sie manche Unterlagen wegen ihres Kraut-und-Rüben-Zustands nicht durchsehen lässt. 

Ein regionales Wirtschaftsarchiv verwahrt vieles auf der Grundlage von Privatverträgen. Häufig bleiben abgebende Firmen oder Personen Eigentümer der Bestände, was sich auf die Benutzungsmodalitäten auswirken kann; gegebenenfalls müssen Sie eine Erlaubnis einholen.